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Geschäftsbedingungen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Anmeldung
    Die Anmeldung hat in Schriftform zu erfolgen. Der Lehrvertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die LAN zu Stande. Die Seminargebühren sind der Seminarübersicht zu entnehmen.
  • Zahlungsbedingungen
    Die Lehrgangsgebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Sie von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Etwaige Prüfungsgebühren Dritter sind im Preis nicht enthalten.
  • Pflichten des Teilnehmers
    Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehrkräfte und Dozenten sowie der Beauftragten der LAN Folge zu leisten, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und alles zu unterlassen, was einer ordnungsgemäßen Durchführung des Lehrgangs entgegensteht.
  • Kündigung
    Kündigungen bedürfen der Schriftform.
  • Seminare/Workshops
    Workshops sind Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu zehn Werktagen. Die Kündigung ist bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei. Bei Kündigung bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 30 % der Lehrgansgebühr, bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 50 % der Lehrgansgebühr. Danach berechnen wir die volle Lehrgangsgebühr. Jederzeit besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
  • Lehrgänge
    Lehrgänge sind alle Veranstaltungen, die keine Seminare oder Workshops sind. Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind nur aus wichtigem Grund kündbar. Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als drei Monaten sind unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist zum Lehrgangsquartal kündbar. Das Lehrgangsquartal endet am letzten Kalendertag des dritten Monats nach Lehrgangsbeginn.
  • Änderungen (Seminare/Workshops/Lehrgänge)
    Die LAN ist berechtigt, Lehr- und Ausbildungspersonal auszutauschen. Sie darf die Schulungsinhalte verändern, soweit das Schulungsziel nicht geändert wird. Die LAN ist ferner berechtigt, Lehrgänge abzusagen bzw. abzubrechen, wenn Lehrkräfte ausfallen, die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung aus anderen nicht von der LAN zu vertretenen Gründen unmöglich wird. Im Falle der Absage oder des Abbruchs des Lehrgangs durch die LAN werden bereits entrichtete Lehrgangsgebühren zurückerstattet.
  • Haftung
    Die LAN haftet für Schäden nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die LAN haftet nicht für Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Sachen.
  • Veranstalter
    Die Logistik Akademie Nordrhein-Westfalen ist das Bildungsinstitut der DiaLog Gesellschaft für Service und Kommunikation mbH.